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   VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189   

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VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 (https://dejure.org/2015,40077)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 (https://dejure.org/2015,40077)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 22 ZB 15.2189 (https://dejure.org/2015,40077)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebungsbegehren bzgl. des Bescheids des Meisterprüfungsausschusses für das Schreinerhandwerk bei der Handwerkskammer; Neubewertung einer Prüfungsleistung i.R. der Meisterprüfung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts; Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle ...

  • rewis.io

    Gerichtliche Überprüfung der Benotung eines Meisterprüfungsprojekts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsbegehren bzgl. des Bescheids des Meisterprüfungsausschusses für das Schreinerhandwerk bei der Handwerkskammer; Neubewertung einer Prüfungsleistung i.R. der Meisterprüfung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts; Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189
    Das Verwaltungsgericht hat - im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B. v. 29.4.2009 - 7 ZB 08.996 - juris, Rn. 21), des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B. v. 2.6.1998 - 6 B 78/97 - juris) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. B. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34 ff.) - ausgeführt, dass bei berufsbezogenen Prüfungsentscheidungen die fachliche Beurteilung der Prüfungsleistung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, wobei dann, wenn die Beurteilung einer Prüfungsarbeit unterschiedliche Ansichten zulässt, einerseits dem Prüfer ein Bewertungsspielraum, andererseits dem Prüfling ein angemessener Antwortspielraum zugestanden werden muss; willkürlich wäre die Beurteilung einer vertretbaren Lösung als falsch (BVerfG, B. v. 17.4.1991, a. a. O.).

    Das Gericht kann sich nicht an die Stelle des Prüfers setzen, sondern nur überprüfen, ob das Verfahren eingehalten, anzuwendendes Recht verkannt, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sachfremde Erwägungen angestellt wurden (BVerfG, B. v. 17.4.1991, a. a. O.).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189
    Inwiefern das Verwaltungsgericht das für das Handeln von Verwaltungsbehörden entwickelte Gebot des "fairen Verfahrens" (als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips, vgl. BVerwG, U. v. 28.4.1978 - VII C 50.75 - BVerwGE 55, 355; BayVGH, U. v. 25.2.2013 - 22 B 11.2587 - BayVBl 2014, 50, Rn. 63 m. w. N.) missachtet haben soll, ergibt sich aus den diesbezüglichen Darlegungen des Klägers (Schriftsatz vom 19.10.2015, S. 6, Nr. 4) auch nicht ansatzweise.
  • BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13

    Abwehrmaßnahmen eines Grundstückseigentümers vor Vernässung und Schadstoffeintrag

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189
    Weiter muss entweder dargelegt werden, dass schon im Verfahren vor dem Tatsachengericht insbesondere durch die Stellung eines unbedingten Beweisantrags oder zumindest durch eine bloße Beweisanregung in Gestalt eines sogenannten Hilfsbeweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B. v. 22.11.2013 - 7 B 16/13 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 B 11.2587

    Gewerberechtliche Zulassungsentscheidung; Volksfest; Autoscooter; Ausschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189
    Inwiefern das Verwaltungsgericht das für das Handeln von Verwaltungsbehörden entwickelte Gebot des "fairen Verfahrens" (als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips, vgl. BVerwG, U. v. 28.4.1978 - VII C 50.75 - BVerwGE 55, 355; BayVGH, U. v. 25.2.2013 - 22 B 11.2587 - BayVBl 2014, 50, Rn. 63 m. w. N.) missachtet haben soll, ergibt sich aus den diesbezüglichen Darlegungen des Klägers (Schriftsatz vom 19.10.2015, S. 6, Nr. 4) auch nicht ansatzweise.
  • BVerwG, 02.06.1998 - 6 B 78.97

    Bewertung einer Klausur in einer juristischen Staatsprüfung als "ungenügend" bei

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189
    Das Verwaltungsgericht hat - im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B. v. 29.4.2009 - 7 ZB 08.996 - juris, Rn. 21), des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B. v. 2.6.1998 - 6 B 78/97 - juris) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. B. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34 ff.) - ausgeführt, dass bei berufsbezogenen Prüfungsentscheidungen die fachliche Beurteilung der Prüfungsleistung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, wobei dann, wenn die Beurteilung einer Prüfungsarbeit unterschiedliche Ansichten zulässt, einerseits dem Prüfer ein Bewertungsspielraum, andererseits dem Prüfling ein angemessener Antwortspielraum zugestanden werden muss; willkürlich wäre die Beurteilung einer vertretbaren Lösung als falsch (BVerfG, B. v. 17.4.1991, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 7 ZB 08.996

    Erste Juristische Staatsprüfung; Wiederholungsprüfung; Antwortspielraum des

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189
    Das Verwaltungsgericht hat - im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B. v. 29.4.2009 - 7 ZB 08.996 - juris, Rn. 21), des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B. v. 2.6.1998 - 6 B 78/97 - juris) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. B. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34 ff.) - ausgeführt, dass bei berufsbezogenen Prüfungsentscheidungen die fachliche Beurteilung der Prüfungsleistung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, wobei dann, wenn die Beurteilung einer Prüfungsarbeit unterschiedliche Ansichten zulässt, einerseits dem Prüfer ein Bewertungsspielraum, andererseits dem Prüfling ein angemessener Antwortspielraum zugestanden werden muss; willkürlich wäre die Beurteilung einer vertretbaren Lösung als falsch (BVerfG, B. v. 17.4.1991, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 02.06.2015 - 22 ZB 15.535

    Auch unter Geltung des § 21 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 SchfHwG besteht die

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189
    Insofern muss nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 2.6.2015 - 22 ZB 15.535 - GewArch 2015, 328) zur Darlegung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) substantiiert ausgeführt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Vornahme der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung getroffen worden wären.
  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 22 ZB 15.1607

    Berufungszulassung, Meisterprüfung, Aufgabenlösung, Computerprogramm, Löschung,

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189
    Der Verwaltungsgerichtshof bewertet den Rechtsstreit um das Bestehen einer berufseröffnenden Prüfung oder eines Prüfungsteils, dessen Nichtbestehen zum Nichtbestehen der Prüfung insgesamt führt, gleichermaßen gemäß der Empfehlung in Nr. 36.3 des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit; der Grund, der zum Nichtbestehen führt, bedingt regelmäßig keine weitere Differenzierung (vgl. BayVGH, B. v. 25.11.2015 - 22 ZB 15.1607).
  • VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685

    Antrag auf Zulassung der Berufung; teilweise fehlende Darlegung von

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189
    Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt hat (vgl. z. B. B. v. 10.9.2013 - 22 ZB 13.1685 - juris, Rn. 3 bis 6 m. w. N.), könnte selbst die textliche Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens die substanzielle Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe schon deshalb nicht ersetzen, weil ein zeitlich vor dem angegriffenen Urteil erfolgter Vortrag - naturgemäß - die gebotene substantiierte Auseinandersetzung mit den zeitlich nachfolgenden Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts nicht zu leisten vermag.
  • VGH Bayern, 06.06.2016 - 22 B 16.611

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Rücknahmefiktion

    Es entspricht gefestigter Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofs, den Streitwert von Verfahren, die - wie hier der Fall - "nicht berufseröffnende" Prüfungen (d. h. solche Prüfungen, deren Bestehen nicht Voraussetzung für die Aufhebung einer subjektiven Zulassungsschranke für die Aufnahme einer bestimmten beruflichen Tätigkeit ist), zum Gegenstand haben, in Übereinstimmung mit der Empfehlung in der Nummer 36.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit dem Auffangwert anzusetzen (BayVGH, B. v. 23.5.2012 - 22 C 12.791 - juris Rn. 2; B. v. 8.5.2014 - 22 C 14.1018 - juris Rn. 6 f.; B. v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris Rn. 21; B. v. 29.4.2016 - 22 C 16.439 - juris; B. v. 29.4.2016 - 22 C 16.530 - juris Rn. 6 - 11).
  • VGH Bayern, 07.08.2018 - 22 ZB 18.1422

    Errichtung einer Photovoltaikanlage

    Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt hat (vgl. z.B. B.v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris Rn. 19; B.v. 10.9.2013 - 22 ZB 13.1685 - juris, Rn. 3 bis 6 m.w.N.), könnte selbst die textliche Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens die substanzielle Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe schon deshalb nicht ersetzen, weil ein zeitlich vor dem angegriffenen Urteil erfolgter Vortrag - naturgemäß - die gebotene substantiierte Auseinandersetzung mit den zeitlich nachfolgenden Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts nicht zu leisten vermag.
  • VGH Bayern, 30.03.2016 - 22 ZB 15.1760

    Windkraftanlagen in der Nähe eines Baudenkmals von herausragender Bedeutung

    Für die Darlegung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz sind nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris; B. v. 2.6.2015 - 22 ZB 15.535 - GewArch 2015, 328) substantiierte Ausführungen dazu nötig, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Vornahme der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung getroffen worden wären.
  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 22 ZB 18.1464

    Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen

    Das Verwaltungsgericht ist im angefochtenen Urteil (Urteilsabdruck S. 23 bis S. 25 unter Nr. 7) in zutreffender Weise davon ausgegangen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. B.v. 5.3.2018 - 6 B 71/17 u.a. - Rn. 9 f. m.w.N.) und des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. B.v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris Rn. 6 m.w.N.) bei der gerichtlichen Überprüfung von prüfungsspezifischen Wertungen ein Beurteilungsspielraum der Prüfer zu beachten und die gerichtliche Kontrolle insoweit eingeschränkt ist.
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 22 C 19.455

    Nichtbestehen der Fortbildungsprüfung "geprüfter Bilanzbuchhalter" -

    Es entspricht gefestigter Spruchpraxis des beschließenden, für das Recht der berufsbezogenen Prüfungen zuständigen Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die Abgrenzung zwischen den "(sonstigen) berufseröffnenden Prüfungen" im Sinn der Nummer 36.3 des Streitwertkatalogs und den von der Nummer 36.4 erfassten "sonstigen Prüfungen" in der Weise vorzunehmen, dass der erstgenannten Kategorie nur solche Prüfungen unterfallen, deren Bestehen Voraussetzung für die Aufhebung einer öffentlich-rechtlichen subjektiven Zulassungsschranke für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ist (BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 22 C 12.791 - juris Rn. 2; B.v. 8.5.2014 - 22 C 14.1018 - juris Rn. 6 f.; B.v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris Rn. 21; B.v. 29.4.2016 - 22 C 16.439 - juris; B.v. 29.4.2016 - 22 C 16.530 - juris Rn. 6 - 11; B.v. 27.6.2018 - 22 CE 18.1073 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 05.08.2020 - 22 C 20.1588

    Festsetzung des Streitwertes in Verfahren wegen handwerksrechtlicher Prüfungen

    Der Verwaltungsgerichtshof bewertet folglich Klageverfahren wegen einer Meisterprüfung mit einem Streitwert von 15.000 EUR, Klageverfahren wegen einer Gesellenprüfung dagegen mit einem Streitwert von 7.500 EUR; wie Meisterprüfungen bewertet der Verwaltungsgerichtshof zudem regelmäßig nach der Empfehlung Nr. 36.3 des Streitwertkatalogs 2013 als "sonstige berufseröffnende Prüfungen" andere Prüfungen außer der Meisterprüfung, die gleichfalls eine öffentlich-rechtliche subjektive Zulassungsschranke für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit sind (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 22 C 12.791 - juris Rn. 2; B.v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris Rn. 21; B.v. 17.11.2014 - 22 ZB 14.1633 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 27.06.2018 - 22 CE 18.1073

    Keine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Revierjagdmeisterprüfung

    Es entspricht gefestigter Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofs, den Streitwert von Verfahren, die - wie hier der Fall - "nicht berufseröffnende" Prüfungen (d.h. solche Prüfungen, deren Bestehen nicht Voraussetzung für die Aufhebung einer subjektiven Zulassungsschranke für die Aufnahme einer bestimmten beruflichen Tätigkeit ist) zum Gegenstand haben, in Übereinstimmung mit der Empfehlung in der Nummer 36.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit dem Auffangwert anzusetzen (BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 22 C 12.791 - juris Rn. 2; B.v. 8.5.2014 - 22 C 14.1018 - juris Rn. 6 f.; B.v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris Rn. 21; B.v. 29.4.2016 - 22 C 16.439 - juris; B.v. 29.4.2016 - 22 C 16.530 - juris Rn. 6 - 11).
  • VGH Bayern, 13.02.2017 - 22 ZB 16.362

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung im Rahmen einer Gesellenprüfung im

    Das Verwaltungsgericht hat im angefochtenen Urteil in zutreffender Weise zugrunde gelegt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. B.v. 16.8.2011 - 6 B 18/11 - juris Rn. 16; B.v. 13.05.2004 - 6 B 25/04 - NVwZ 2004, 1375 Rn. 11 jeweils m.w.N.) und des Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris Rn. 6 m.w.N.) bei der Überprüfung von Prüfungsentscheidungen ein Entscheidungsspielraum der Prüfer bei prüfungsspezifischen Bewertungen zu beachten ist und die gerichtliche Kontrolle insoweit eingeschränkt ist.
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